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   LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 7 Sa 1394/21   

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https://dejure.org/2022,5032
LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 7 Sa 1394/21 (https://dejure.org/2022,5032)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2022 - 7 Sa 1394/21 (https://dejure.org/2022,5032)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - 7 Sa 1394/21 (https://dejure.org/2022,5032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung einer Aufhebungsvereinbarung wegen widerrechtlicher Drohung mit außerordentlicher Kündigung; Arbeitszeitbetrug wegen Umziehen innerhalb der Arbeitszeit; Entbehrlichkeit der Abmahnung bei langem Arbeitsverhältnis

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anfechtbarkeit eines Aufhebungsvertrags

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 7 Sa 1394/21
    Darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen der Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung ist der Kläger als Anfechtender (vgl. BAG vom 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - BAGE 125, 70 - Rn. 55).

    Nur die von der Beklagten in diesem Zusammenhang vorgetragenen Umstände braucht der beweispflichtige Kläger dann zu widerlegen (vgl. BAG vom 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rz. 55).

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 7 Sa 1394/21
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Ankündigung des Arbeitgebers, er wolle das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, eine Drohung darstellt (vgl. z.B. BAG vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - EzA § 123 BGB 2002 Nr. 6 - Rn. 14).

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Fall ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (BAG vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 23 mwN.).

  • ArbG Brandenburg, 05.05.2021 - 3 Ca 832/20
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 7 Sa 1394/21
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 05. Mai 2021 - 3 Ca 832/20 - teilweise abgeändert und.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgericht Brandenburg vom 5. Mai 2021, 3 Ca 832/20.

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 7 Sa 1394/21
    (So jedenfalls BAG 10.Juni 2010 - 2 AZR 541/09).
  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 7 Sa 1394/21
    Die Umstände, die ihn begründen, dürfen nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht ebenso gut durch ein Geschehen zu erklären sein, das eine Kündigung nicht zu rechtfertigen vermöchte (BAG vom 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 - BAGE 165, 255-277 - Rn 27).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 7 Sa 1394/21
    Der Anspruch des Klägers insoweit ergibt sich aus § 611a Abs. 1, §§ 613, 242 BGB unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Art. 1 und 2 GG (BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C II, C II 3 B und C I 2 B der Gründe, BAGE 48, 122).
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 7 Sa 1394/21
    Der Arbeitnehmer verletzt damit in erheblicher Weise seine Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) gegenüber dem Arbeitgeber (vgl. z.B. BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - AP Nr. 274 zu § 626 BGB - Rn 17).
  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 7 Sa 1394/21
    Ob ein verständiger Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung in Erwägung gezogen hätte, beurteilt sich nach dem objektiven möglichen hypothetischen Wissensstand des einzelnen Arbeitgebers (vgl. BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 -Rz 15).
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